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Zu meinem Bauschaden möchte ich gerne einen Ansprechpartner haben?

Ihr Ansprechpartner vom Team SCHÄDEN AN GEBÄUDEN steht Ihnen kostenlos, unverbindlich und außerhalb jeglicher Haftung und Gewährleistung telefonisch zur Verfügung.

Sie erhalten nach Eingang Ihrer Beschreibung zu dem Bauschaden, über das Bauschadensformular, einen zeitnahen und kostenlosen Rückruf.

In dringenden Fällen können Sie sich auch über die Telefonnummer aus dem Impressum direkt in der Zentrale melden. Bitte füllen Sie vorher das o.g. Bauschadensformular aus, damit der Key Operator sich im Vorfeld zum Telefonat ein "Bild" machen kann.

Sie können Bilder zum Schaden unter
agsag(aet)schaeden-an-gebaeuden.eu (max. 50 MB) verschicken, damit die Beschreibung zum Schaden aus dem Bauschadensformular bildlich unterstützt wird.

Alternativ wird Ihnen über den Kunden-Login ein Upload-Fenster zur Verfügung gestellt, wenn Ihr Provider große Datenmengen (meist über 10 MB) nicht zulässt oder Sie selbst keinen "Mailaccount" (Mailadresse) besitzen.

Hierzu erhalten Sie, bei Bedarf den Zugangscode zum Telefonat nach Eingang des Bauschadensformulares von Ihrem zuständigen Key Operator.


Frage gestellt von: Allgemeine Frage
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Die Artikel auf dem Link zu den Bauschäden sind begrenzt angezeigt. Wie kann ich alle Artikel lesen und sehen?

Die Artikel sind erst dann für Sie sichtbar, wenn Sie sich erfolgreich über das Login angemeldet haben.

Gehen Sie hierzu auf Login, oben rechts auf dieser Website.

Wenn Sie noch nicht registriert sind, dann füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus.

Mit Ihrem Eitrag erhalten Sie automatisch das Newsletter für registrierte Webnutzer von SCHÄDEN AN GEBÄUDEN.
Sie können sich, wenn Sie über das Login angemeldet sind, Ihre Daten über das Anmeldeformular löschen oder Ihre neue Mailadresse eintragen.


Frage gestellt von: Allgemeine Frage
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Das Passwort und der Benutzername zum Login ist nicht mehr bekannt.

Sie können Ihre Nutzerdaten über das Eintragwesen von SCHÄDEN AN GEBÄUDEN zuschicken lassen.

Wenn Sie bereits ein registrierter Webnutzer dieser Internetsite sind, dann gehen Sie unter "Passwort vergessen" und geben Ihre registrierte e-mail Adresse in das bereitgestellte Formularfeld ein. Sie erhalten unverzüglich eine Mail an diese Mailadresse. In dieser Mail steht Ihr Benutzername und Ihr Passwort.
Klicken Sie hier.


Frage gestellt von: Allgemeine Frage
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Das Ändern / Löschen des Newsletterabo funktioniert nicht. Woran kann es liegen?

Austragen aus dem Newsletter Abo,

tragen Sie Ihre registrierte Mail in das entsprechende Formularfeld ein. Sie erhalten unverzüglich einen Link zu Ihrer Mailadresse mit dem Sie Ihre Daten ändern können. Sie erhalten mit gleicher Mail auch einen Link mit dem Sie den Eintrag löschen können. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre registrierte Mail eingetragen wird.
Klicken Sie hier.

Sie sind registrieter Webnutzer,

Gehen Sie in das Login, geben Sie Ihren Benutzername und Kennwort ein. Nachdem Sie sich eingeloggt haben, können Sie über das Anmeldeformular Ihre Daten einfach und sicher ändern.
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Sie erhalten das VIP-Newsletter

Schicken Sie unter nsag(aet)schaeden-an-gebaeuden.eu eine Mail mit Ihren Änderungswunsch und Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Bestätigung.


Frage gestellt von: Allgemeine Frage
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Werden in Ihrem Hause auch juristische Wertungen zum Gutachten erteilt?

Nein.

Die Sachverständigen in SCHÄDEN AN GEBÄUDEN sind i.d.R. keine ausgebildeten Juristen. Sie verstehen sich eher als Brücke im Dialog zwischen der Ihnen bekannten "Technik" zur Jura. Dies hilft dem Juristen die Sachverhalte aus dem Gutachten zu verstehen, wenn der Sachverständiger auch in seiner Sprache spricht und umgekehrt.

Der Sachverständige kann aus seiner Ausbildung heraus, als Architekt oder Tragwerksplaner ...  mit zusätzlicher Qualifikation, keine juristischen Wertungen, Deutungen oder sonstige Hinweise geben. Daher schließt sich jeglicher Ansatz zur juristischen Wertung zu den Guatchten von SCHÄDEN AN GEBÄUDEN von Selbst aus. Es wäre sonst ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG).

Gerne wird der Dialog zwischen dem Juristen Ihres Vertrauens von SCHÄDEN AN GEBÄUDEN gesucht, um gemeinsam mit dem Anwalt für Sie die optimale Lösung zum Gutachtenauftrag im Hinblick zum juristischen Vortrag zu finden. Diese Vorgehensweise spart Zeit, Ihr Geld und ermöglicht dem Sachverständigen gezielt zum Zweck des Gutachtens das Gutachten zu erstellen. Alle Gutachten aus dem Hause SCHÄDEN AN GEBÄUDEN werden unparteiisch im Vieraugenprinzip erstellt. 
Mit dem fertigerstellten Gutachten ist Ihnen die Möglichkeit gegeben, das Prozessrisiko mit Ihrem Anwalt und ggf. im Dialog mit dem Key Operator besprechen, erkennen und einschätzen zu können.

Aus diesem Grunde ist es sinnvoll die juristischen Wertungen einem Anwalt / Anwältin (Fachanwalt) Ihres Vertrauens zu überlassen.


Frage gestellt von: Allgemeine Frage
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Aufnahmeprüfung und laufende Aufwendungen als Sachverständiger in SCHÄDEN AN GEBÄUDEN.

Die Aufnahmeprüfung, welche ca. 15 Fragen umfasst, wird mit großer Sorgfalt und Aufwand für Sie erarbeitet. Sollten Sie auf der Basis Ihrer eingereichten Unterlagen aufgefordert werden an der Aufnahmeprüfung teilzunehmen, so wird ein Prüfungshonorar
von 2 tsd. € netto Ihnen in Rechnung gestellt.

Im Schnitt werden von ca. 10-15 ausgesuchten Bewerbern, 
1 Sachverständiger oder Sachverständige aufgefordert an der Aufnahmeprüfung teilzunehmen. Dann sind wir uns auch meist sicher, dass diese Aufnahmeprüfung bestanden werden kann.

  • Durch die bereits jahrelang erbrachten Vorleistungen und zur Bildung eines entsprechenden Kreises von hoch qualifizierten Sachverständigen in SCHÄDEN AN GEBÄUDEN bundesweit, ist das Honorar zur Aufnahmeprüfung eher als einmalige Aufwandsentschädigung zu sehen.

Schon wenn Sie die ersten Gutachten bearbeiten, werden Sie sich selbst sagen hören, gut dass ich diesen Schritt gemacht habe.

Weitere monatliche Aufwendungen der Sachverständigen in SCHÄDEN AN GEBÄUDEN sind nicht angedacht.


Ansprechpartner: Key Operator SCHÄDEN AN GEBÄUDEN
Frage gestellt von: ö.b.u.v. SV aus Berlin
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Ich bin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (ihk Köln). Fragen = 1. Muss bei dieser Eingangsvoraussetzung eine Aufnahmeprüfung ablegt werden? 2. Und wenn, wo findet die Prüfung statt?

Zu 1. Muss eine Aufnahmeprüfung ablegt werden?

 Ja.

Alle Sachverständigen, auch die ö.b.u.v. Sachverständigen für Schäden an Gebäuden (ihk, ak, bk) haben bereits eine Prüfung erfolgreich abgelegt (Referenzen der Sachverständigen).

Zu 2. Wo findet die Prüfung statt?

Bei Ihnen im Büro.

Sie erhalten innerhalb eines Prüfungszeitraumes von 3 Wochen die Möglichkeit sich selbst 2 Tage zu wählen. Am Morgen (8:00 Uhr) des ersten Prüfungstages erhalten Sie eine Freischaltung zu Ihren Prüfungsfragen als PDF-Datei. Die 15 Fachfragen beantworten Sie als Faxantwort bis zum Folgetag (24:00 Uhr).

Im Schnitt über alle Prüfungen, ist die Prüfung innerhalb von 8 bis 10 Arbeitsstunden zu schaffen.


Frage gestellt von: ö.b.u.v. SV. (ihk) aus Köln


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